Einlagen oder Zurichtungen für Arbeitssicherheitsschuhe

Was ist die DGUV Regel 112-191 (BRG 191)?

Diese berufsgenossenschaftlichen Regeln umfassen Vorschriften / Richtlinien zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Bereich des Fuß- und Knieschutzes. Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträger wurden die Regelwerke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinheitlicht. Damit wurde die Bezeichnung von BRG 191 in DGUV 121-191 geändert.

Diese Regel findet auch Anwendung bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen, welche der Norm EN ISO 20345 entsprechen müssen. Zur Zertifizierung werden die Schuhe einer Baumusterprüfung unterzogen.

Werden in so einem geprüften Schuh individuelle orthopädische Einlagen getragen, entspricht er durch diese Veränderung nicht mehr dem geprüften Baumuster und der Norm. Beispielsweise könnten die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden. Im Falle eines Unfalls ist die Haftungsfrage dann nicht eindeutig zu klären.

Deshalb wurden spezielle Sicherheitsschuh-Modelle entwickelt, die auch mit orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen den Regelungen DGUV 112-191 und der Norm EN ISO 20345 entsprechen.


Unsere Leistung im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe

Wir bieten Ihnen ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an.

Alle von uns angebotenen Modelle sind baumustergeprüft und erfüllen die Erfordernisse der DGUV 112-191 (BRG 191). Der Sicherheitsschutz sowie der Versicherungsschutz bleiben auch mit den Anpassungen (Einlagen/Zurichtung) an Ihre individuellen Bedürfnisse erhalten.

Gerne informieren wir Sie über den Ablauf der Einlagenversorgung und Zurichtung bei Ihren Arbeitssicherheitsschuhen.


Unsere Hausmarke für Arbeitssicherheitsschuhe:

Unsere Hausmarke für Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe:


Leitfaden

1. Wir prüfen Ihre vorhandenen Sicherheitsschuhe auf Eignung für orthopädische Einlagen oder Zurichtungen. Hierfür benötigen wir die Artikelnummer Ihres Sicherheitsschuhes oder den Originalkarton.

2. Bei neuen Sicherheitsschuhen stehen Ihnen unsere Hausmarke in verschiedenen Weiten zur Verfügung. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl der Passform.

3. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche oder die Notwendigkeit von orthopädischen Einlagen oder Zurichtungen und stellen Ihnen eine Verordnungsempfehlung für Ihren Orthopäden oder Hausarzt aus.

4. Anschließend reichen Sie uns das Rezept mit Ihrer Bestellung ein. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag und helfen Ihnen bei Bedarf beim Ausfüllen der Anträge für Kostenträger.

5. Nach der Genehmigung durch die Kostenträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) fertigen wir Ihre individuellen Einlagen an und /oder führen die Schuhzurichtung durch. Sollten Änderungen notwendig sein, sprechen Sie uns gerne an.